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Mindray informiert: Das Krankenhaus­zukunftsgesetz

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Für eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung

Mit dem am 18. September 2020 im Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser ganz oben auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt. Das Gesetz beinhaltet ein umfangreiches lnvestitionsprogramm zur Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft.

 

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz1 (KHZG) wird das Zukunftsprogramm Krankenhäuser umgesetzt. Mit insgesamt 4,3 Milliarden fördern Bund und Länder notwendige Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur und die IT-Sicherheit. Für Krankenhäuser gilt es, die Fördermittel zu nutzen. Denn das KHZG führt dazu, dass Krankenhäuser ohne ausreichende Digitalisierung ab 2025 bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse verlieren.2

 

Kliniken bietet das Förderprogramm die Chance, ihre technische Ausstattung an die Erfordernisse einer zunehmend vernetzten Gesundheitsversorgung anzupassen. Fördergelder können beispielsweise für den Ausbau der Notfallkapazitäten, die Modernisierung der Informationssysteme und die Erhöhung der IT-Sicherheit im Krankenhaus verwendet werden.

 

Facts:

  • Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 4,3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
  • Die Krankenhausträger können jetzt ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende des Jahres 2022 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
  • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
  • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Zum Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

 

Wir achten immer darauf, dass sich unsere Lösungen für eine moderne Medizintechnik stets am Wesentlichen orientieren – am Bedarf der Ärzte und des Pflegepersonals sowie am Wohl des Patienten. Unsere Geräte ermöglichen eine lückenlose Vernetzung, die verblüfft. Mindray bietet sichere IT-Lösungen, die die Vernetzung von Krankenhäusern ermöglichen – hausintern, über mehrere Standorte hinweg oder sektorenübergreifend. Die enorme Bandbreite unseres Produktportfolios ist dabei eine große Hilfe. Sie sorgt dafür, dass moderne Kliniken nahezu allen Anforderungen gewachsen sind. 

 

Notaufnahme
Klinische Entscheidungsunterstützung
Digitale Infrastruktur

Notaufnahme




Mit der neuesten Monitoringtechnologie liefern Patientenmonitore der BeneVision N-Serie klare und schnelle Informationen auf einen Blick. Mit unseren klinischen assistenz Systemen bieten sie zudem echten klinischen Mehrwert. In Verbindung mit unseren IT-Solutions M-Connect sind wir offen für nahezu alle Datenquellen.


Klinische Entscheidungsunterstützung


Die innovative Technologie von Mindray setzt nicht nur mit herausragenden Visualisierungen und erstklassigen Design, sondern auch mit durchdachten
Anwendungen neue Maßstäbe. Für das klinische Personal entstehen dank leistungsstarker Entscheidungshilfen (Clinical Assistive Applications) viele Vorteile und Mehrwerte. Mindray sorgt mit Hilfe der Patientenüberwachungslösungen, dass ein klinisches Kompetenzzentrum entsteht.


  • HemoSight™: Hilft Klinikern, Entscheidungen zu treffen anhand von hämodynamischen Parametern die klar visualisiert werden.

  • ST Graphic: Hilft Klinikern bei der schnellen Beurteilung von ST-Hebungen und -Senkungen

  • SepsisSight: Bietet eine Checkliste und Informationen gemäß den SSC-Richtlinien.

  • GCS: Einfache Einschätzung des Bewusstseinsstatus

  • Balance of Anesthesia Dasboard: Hilft bei der Erzielung einer optimalen Anästhesie während der gesamten perioperativen Periode.

  • Early Warning Score: Hilft beim Erkennen von potenziell gefährdeten Patienten, deren physiologische Parameter auf eine Verschlechterung hindeuten.


(Hemosight, Sepsissight, BOA Dashboard und Early Warning Tool)


Digitale Infrastruktur

Unsere IT-Lösungen basieren auf Erfahrung und Innovation. Sie ermöglichen eine lückenlose Vernetzung, die die nahezu grenzenlos ist.




Das eGateway von Mindray verwendet das standardmäßige IHE-HL7-Protokoll, was die Verbindung mit fast allen klinischen Informationssystemen aktueller Anbieter erleichtert. Das eGateway unterstützt fünf Übertragungsmethoden, darunter: unsolicited-client, unsolicited-server, solicited-server, solicited-client/server und file. Dies macht das eGateway extrem flexibel und kompatibel mit verschiedenen Informationssystemen. Die umfassende Einstellung von eGateway macht es anpassbar, um alle Ihre Verbindungsanforderungen zu erfüllen. Es unterstützt nicht nur die Verbindung zu allen
Mindray-Patientenmonitoren, sondern auch zu Mindray-Anästhesiegeräten und Beatmungsgeräten über BeneLink. Für Geräte anderer Hersteller, einschließlich Infusionspumpen, Anästhesiegeräte und Beatmungsgeräte, kann eine Verbindung zu Mindray-Patientenmonitoren durch die Verwendung von BeneLink-Modulen hergestellt werden, und ihre Daten können ebenfalls über das Mindray-Überwachungsnetzwerk an das eGateway gesendet werden.


Dank des eGateway werden zum Beispiel 12-Kanal-EKG-Berichte als Datei im XML-Format zur Verfügung gestellt. Was auch immer verschlüsselt transportiert wird: Diese Lösung von Mindray ist die entscheidende Verbindung zwischen der elektronischen Patientenakte und dem Patientenmonitor.


Auf diesem Weg gelingt es uns, unsere Kunden bei der Digitalisierung in ihrem Haus zu unterstützen und die Umwelt durch den Verzicht auf Ausdrucke zu schonen.

 

 

 

Fußnoten

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern. Abgerufen am 20.01.2021 unter 
  2. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

  3. Bundestag: Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020. Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 20.01.2021 unter 
  4. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/bgbl1_S.2208_KHZG_28.10.20.pdf